0%-MwSt auf PV-Komponenten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Dem Nullsteuersatz unterliegen PV-Komponenten, die gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzten Gebäuden installiert werden.

Die Regelung erstreckt sich auf netzgebundene Anlagen und stationäre Inselanlagen, die nach dem 01.01.2023 in Deutschland installiert/betrieben werden und umfasst:

  • zentrale Komponenten wie Solarpanels, Solarwechselrichter und Solarspeicher
  • zweckgebundene Nebenkomponenten wie Einspeisesteckdosen, Solarkabel und Dachhalterungen
  • die Lieferung und Installation der Komponenten

Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäune, aber auch Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf der umsatzsteuerfreien PV-Komponenten bestätigen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung wird die Mehrwertsteuer nachträglich berechnet.

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Exceedconn EN030-2026-0001 weiblicher Stecker für TSUN TSOL Gen 3 (USt-befreit nach §12 Abs.3 Nr. 1 S.1 UStG)
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AC-Stecker für das lange Kabel an u.a. TSUN TSOL-MS2000

10,90 €

Adapter Exceedconn EP030 auf Betteri BC01 (USt-befreit nach §12 Abs.3 Nr. 1 S.1 UStG)
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Adapter für Mikrowechselrichter mit männlichem Exceedconn EP030 AC-Ausgang

6,90 €

Exceedconn 013-0001-0065 männliche Endkappe für TSUN TSOL Gen 3 (USt-befreit nach §12 Abs.3 Nr. 1 S.1 UStG)
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Endkappe für den Stecker am kurzen Kabel des TSUN TSOL-MS2000

8,99 €

Alle Preise inkl. gesetzlicher USt.