Befreiung der Umsatzsteuer 2023 nach JStG 2022 für Photovoltaikanlagen
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Dem Nullsteuersatz unterliegen PV-Komponenten, die gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzten Gebäuden installiert werden.
Die Regelung erstreckt sich auf netzgebundene Anlagen und stationäre Inselanlagen, die nach dem 01.01.2023 in Deutschland installiert/betrieben werden und umfasst:
zentrale Komponenten wie Solarpanels, Solarwechselrichter und Solarspeicher
zweckgebundene Nebenkomponenten wie Einspeisesteckdosen, Solarkabel und Dachhalterungen
die Lieferung und Installation der Komponenten
Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäune, aber auch Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Mehr Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Steuersätze auf Artikeldetailseiten
Wir bieten in unserem Shop Produkte, die grundsätzlich in Ihrer Funktion, ihrem Zweck und Ihrer Beschaffenheit für den Nullsteuersatz in Frage kommen können, sofern die Umstandsbedingungen ebenso erfüllt sind, jeweils in einer Artikelversion an mit einem Steuersatz von 19% und einer Version mit einem Steuersatz von 0%. Der Steuersatz wird auf der Artikeldetailseite ausgewiesen.
Produkte mit einem Steuersatz von 0% tragen im Produkttitel zudem "(USt-befreit nach §12 Abs.3 Nr. 1 S.1 UStG)", in der Listenansicht den Namenszusatz "(MwSt-befreit)" und das Artikelnummersuffix -0.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen des §12 Abs. 3 UStG erfüllen. Bei Nichteinhaltung wird die Mehrwertsteuer nachträglich berechnet.
Erstattung beantragen
Ein Formular für die Anfrage einer Rückerstattung bereits gezahlter Steuerbeträge bei Berechtigung für die Anwendung des Nullsteuersatzes finden Sie hier: Zum Formular
Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an unsere zentrale E-Mail-Adresse info@autobatterienbilliger.de