Batteriepfand - Wie funktioniert die Rückerstattung?
Nach §10 des Batteriegesetzes ist jedes Unternehmen, das Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben, wenn beim (Online-) Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.
Download - Muster Entsorgungsbestätigung
Muster EntsorgungsnachweisSchritt 1: Entsorgungsbestätigung herunterladen und ausdrucken
Bitte laden Sie das Muster des Entsorgungsnachweis herunter und drucken dieses aus. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie um eine schriftliche Betätigung bei der Abgabestelle bitten. Gerne können Sie sich dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen.
Bitte senden Sie uns diesen Nachweis möglichst innerhalb von 2 Wochen nach Entsorgung und innerhalb von 30 Tagen nach Kauf über unseren Entsorgungsantrag zu.
Schritt 2: Entsorgung der Altbatterie
Entsorgen Sie Ihre Altbatterie bei einem Wertstoffhof bzw. Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien in Ihrer Nähe. Wichtig: lassen Sie sich die Entsorgung Ihrer Altbatterie unbedingt schriftlich auf Ihrem (oder auf einem) Entsorgungsnachweis bestätigen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Batterie aufrecht transportiert werden sollte, um ein Auslaufen der Batterie zu vermeiden.
Schritt 3: Entsorgungsbestätigung hochladen
Bitte laden Sie Ihren bestätigten Entsorgungsnachweis über das untenstehende Formular hoch, um Ihr Batteriepfand erstattet zu bekommen. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 30 Tagen dauern. Sie erhalten die Rückzahlung über die gleiche Zahlungsart wie bei der Bestellung Ihrer neuen Starterbatterie.
Hinweis: Bitte laden Sie den Entsorgungsnachweis innerhalb von zwei Wochen nach Entsorgung der Altbatterie und innerhalb von 30 Tagen nach Kauf einer neuen Starterbatterie hoch.
Noch Fragen?
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Batteriepfand finden Sie in unseren FAQ-Bereich.