0%-MwSt auf PV-Komponenten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Dem Nullsteuersatz unterliegen PV-Komponenten, die gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzten Gebäuden installiert werden.

Die Regelung erstreckt sich auf netzgebundene Anlagen und stationäre Inselanlagen, die nach dem 01.01.2023 in Deutschland installiert/betrieben werden und umfasst:

  • zentrale Komponenten wie Solarpanels, Solarwechselrichter und Solarspeicher
  • zweckgebundene Nebenkomponenten wie Einspeisesteckdosen, Solarkabel und Dachhalterungen
  • die Lieferung und Installation der Komponenten

Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäune, aber auch Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf der umsatzsteuerfreien PV-Komponenten bestätigen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung wird die Mehrwertsteuer nachträglich berechnet.

Filtern / Sortieren


ECTIVE SC 60 Pro MPPT Solar-Laderegler 12V/24V/36V/48V 60A (USt-befreit nach §12 Abs.3 Nr. 1 S.1 UStG)
Auf Lager

60A MPPT Solarladeregler für 12V-, 24V-, 36V und 48V-Batterien mit maximaler Solareingangsspannung von 150 Volt

352,86 €

Alle Preise inkl. gesetzlicher USt.