0%-MwSt auf PV-Komponenten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Dem Nullsteuersatz unterliegen PV-Komponenten, die gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG auf oder in der Nähe von (Privat-)Wohnungen, öffentlichen und anderen, für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzten Gebäuden installiert werden.

Die Regelung erstreckt sich auf netzgebundene Anlagen und stationäre Inselanlagen, die nach dem 01.01.2023 in Deutschland installiert/betrieben werden und umfasst:

  • zentrale Komponenten wie Solarpanels, Solarwechselrichter und Solarspeicher
  • zweckgebundene Nebenkomponenten wie Einspeisesteckdosen, Solarkabel und Dachhalterungen
  • die Lieferung und Installation der Komponenten

Zum privaten Wohnbereich zählen die Wohnung selbst, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen und Zäune, aber auch Freizeitgrundstücke wie Lauben sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf der umsatzsteuerfreien PV-Komponenten bestätigen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Bei Nichteinhaltung wird die Mehrwertsteuer nachträglich berechnet.

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Balkonkraftwerk 1600W 1700Wp mit APSystems EZ1-M und bifazialen Solarpanels (USt-befreit nach §12 Abs.3 Nr. 1 S.1 UStG)
momentan nicht verfügbar

Steckerfertiges Balkonkraftwerk Set mit 1600 Watt Einspeiseleistung und bifazialen Solarmodulen

949,90 €

Balkonkraftwerk 800W 850Wp mit APSystems EZ1-M und bifazialen Solarpanels (USt-befreit nach §12 Abs.3 Nr. 1 S.1 UStG)
momentan nicht verfügbar

Steckerfertiges Balkonkraftwerk Set mit 800 Watt Einspeiseleistung und bifazialen Solarmodulen

599,90 €

Alle Preise inkl. gesetzlicher USt.